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News vom 22.11.2007

Rechte von Schmerzpatienten werden gestärkt

Mehrere Sozialgerichte urteilen zugunsten von Schmerzpatienten: Schmerzpatienten haben das Recht auf eine Rehabilitations-Behandlung in schmerzmedizinisch spezialisierten Einrichtungen.

Rehabilitations-Behandlung in einer schmerztherapeutischen Klinik

Viele Rentenversicherungen und Krankenkassen verweigern den Schmerzpatienten eine angemessene und gezielte Therapie. Oft werden Erkrankte aus Kostengründen an gewöhnliche Rehabilitations-Einrichtungen verwiesen, die nicht auf Schmerztherapien spezialisiert sind.

Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat jetzt eine Betroffene vor Gericht Klage erhoben. Sie forderte eine geeignete Behandlung ein - mit Erfolg: Das Sozialgericht Kassel urteilte zugunsten der Patientin und sprach ihr eine Rehabilitations-Therapie in einer schmerztherapeutischen Klinik zu.

Mittlerweile gibt es diesbezüglich noch ein weiteres Urteil vom Landessozialgericht Hamburg. Auch vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende einstweilige Verfügung in nur 23 Tagen.

Die Urteile zum Nachlesen:

Rechtsanspruch auf Rehabilitation

Ob nach einem Herzinfarkt, einer Hüftoperation oder Tumorentfernung: Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland nehmen jedes Jahr Rehabilitationsleistungen in Anspruch. Bei vielen Krankheiten beziehungsweise medizinischen Eingriffen sind anschließende Maßnahmen unverzichtbar, um die gesundheitliche Genesung des Patienten auch langfristig zu gewährleisten und Folgeschäden zu verhindern.

Bislang herrschte bei Versicherten jedoch viel Verunsicherung darüber, bei welchen Krankheiten oder Verletzungen man einen Anspruch auf „Reha" hat, und ob sie von der Krankenkasse genehmigt wird. Jetzt gilt ohne Ausnahme: Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich. Die Genehmigung sinnvoller Reha-Maßnahmen liegt jetzt nicht länger im Ermessen der Krankenkasse. Dies teilt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Web-Seite mit.

Nicht nur schneller, sondern auch individueller können Patienten jetzt notwendige Reha-Leistungen in Anspruch nehmen: Künftig dürfen sie sich „ihre" Einrichtung selbst aussuchen. Das stärkt den Wettbewerb - und ist vor allem für die Versicherten ein deutliches Plus im Vergleich zur früheren Regelung, wonach ihnen nur diejenigen Reha-Kliniken zur Verfügung standen, mit denen die Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hatte.

Nun können alle Versicherten grundsätzlich zwischen allen bundesweit zertifizierten und zugelassenen stationären Reha-Einrichtungen wählen - sind diese allerdings teurer als die Vertragspartner der Krankenkassen, muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen. Diese Wahlfreiheit gilt nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung - nicht aber Unfall- oder Rentenversicherung - für die Reha-Maßnahme zuständig ist. Das Zertifizierungsverfahren wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit:

Quelle:

  1. PainNews - wöchentlicher Informationsdienst der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, Nachrichten aus der Schmerzmedizin - Kalenderwoche 40

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